Wahlbüro I
- Organisation und Überwachung der Stimmabgabe
- Kennzeichnung und Auszählung der Stimm- und Wahlzettel
- Ermittlung der Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen
- Veröffentlichung der Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen in geeigneter Weise
- Protokollierung der Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen
Rechtliche Grundlagen:
- Gemeindegesetz vom 28.5.1970, § 106 / SGS 180
- Gemeindeordnung §§ 2 Abs. 1 lit. k, 3 Abs. 2 lit. b
- Gesetz über die politischen Rechte vom 7.9.1981 / SGS 120
Mitarbeit im Wahlbüro
Die beiden Wahlbüros der Gemeinde Sissach umfassen 18 Mitglieder.
Das Wahlbüro und dessen Mitglieder tragen in Erfüllung ihrer Aufgaben einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des Schweizer direkt-demokratischen Systems bei. Insbesondere obliegt den Wahlbüromitgliedern die Wahrnehmung jener Aufgaben, die ihnen durch das Gesetz über die politischen Rechte übertragen sind. Dabei handelt es sich insbesondere um das Überwachen der Stimmabgaben an den Urnen im Wahl- und Abstimmungslokal und ferner um die Auszählung der Stimmen und die Ermittlung der Ergebnisse.
Voraussetzungen
Sie sind in der Gemeinde Sissach stimmberechtigt und bringen ein Grundinteresse für politische Abläufe mit. Sie verfügen über eine gute Auffassungsgabe und erledigen Routineaufgaben exakt und mit der nötigen Konzentration. Sie sind bereit, das Wahlbüro an bis zu sechs Wochenenden im Jahr zu unterstützen.
Bestehen keine Vakanzen, wird Ihr angemeldetes Interesse auf eine Warteliste gesetzt. Die Wahlen werden durch die Behörden der Gemeindekommission zusammen mit dem Gemeinderat vorgenommen.
Die Leitung der Gemeindeverwaltung erteilt gerne weitere Auskünfte. Sie können sich online für die Mitarbeit im Wahlbüro anmelden oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Tel. 061 976 13 10.
Kontakt
Wahlbüro IBahnhofstrasse 1
4450 Sissach
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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