Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Der Gemeinderat beruft die Gemeindeversammlung ein, so oft es die Geschäfte erfordern. In Sissach sind dies in der Regel 4 Versammlungen im Jahr. Die Daten werden im Vorjahr festgelegt. Fällt eine Gemeindeversammlung wegen zu wenig beschlussfähigen Vorlagen aus, wird dies rechtzeitig öffentlich publiziert.
Der Gemeinderat hat die Gemeindeversammlung innerhalb eines halben Jahres zudem einzuberufen, wenn dies 5% der Stimmberechtigten unter Angabe des zu behandelnden Geschäfts verlangen.
Ort
Wird jeweils bei der Einladung bekannt gegeben.4450 Sissach
Aufgaben
Die Aufgaben und Kompetenzen sind im kantonalen Gemeindegesetz geregelt.
Kompetenzen
Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind auch nicht stimmberechtigte, interessierte Einwohnerinnen und Einwohner willkommen.
Präsentationen an Versammlungen:
Stimmbürger/-innen, welche beabsichtigen anlässlich der Versammlung zu einem Thema eine Präsentation zu zeigen, sind gebeten mit Gemeindepräsident Peter Buser, 079 327 19 13 oder der Verwaltungsleitung 061 976 13 10 frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Vielen Dank
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