Gemeindesteuern auf einen Blick

Der Versand der Vorausrechnung erfolgt im Februar für das laufende Jahr. Der Zahlungstermin für die Gemeindesteuern für das laufende Jahr ist jeweils der 31. Oktober.

Zahlungstermin für die definitive Steuer: 30 Tage nach Fakturadatum.

Die Veranlagungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Für Vorauszahlungen, die bis Valuta 30. Juni des laufenden Jahres bei uns eingegangen sind, erhalten Sie auf dem Gemeindesteuerbetrag einen Skonto von 0.5%.

Auf Steuerbeträgen, die erst nach der Fälligkeit eingehen, wird ein Verzugszins von 4 % erhoben.
Sie vermeiden Verzugszinsbelastungen, wenn Sie den provisorisch in Rechnung gestellten Betrag bis zum 31. Oktober bezahlen.

Verzugszins/Vergütungszins unter Fr. 40.- wird nicht in Rechnung gestellt bzw. vergütet.
Die Mahngebühr pro Mahnung beträgt Fr. 10.-.

Danke für die fristgerechte Überweisung des fälligen Steuerbetrages mit dem beigelegten Einzahlungsschein. Zahlungen können auch auf das Postcheckkonto 40-1089-9 (IBAN: CH69 0900 0000 4000 1089 9), auf eine Bankniederlassung in Sissach oder am Schalter der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden.
Weitere Einzahlungsscheine können Sie im Link unter Online-Schalter oder telefonisch bestellen (Tel. 061 976 13 35).

Weitere Informationen bezüglich der Steuersätze sowie zur Steuererklärung finden Sie in unseren Informationsschreiben in den Publikationen.

Bezüglich der Kirchensteuern weisen wir auf die Gesetze der jeweiligen Kirchgemeinde hin, welche auf ihren Webseiten ersichtlich sind.

 

Übersicht Steuertarife 2024

Gemeindesteuer

57 %  der Staatssteuer

 

Feuerwehrersatzabgabe

Grundtaxe CHF 50.00 pro Ersatzabgabepflichtige/r und 0.3 % vom steuerbaren Einkommen 

 

Kirchensteuer                              

a) reformiert: 0.70 % vom steuerbaren Einkommen und 0.70 ‰ vom steuerbaren Vermögen

b) röm. katholisch: 9 % der Staatssteuer

c) chr. katholisch: 0.70 % vom steuerbaren Einkommen und 0.10 % vom steuerbaren Vermögen

 

Juristische Personen

Ertragssteuer und Kapitalsteuer für juristische Personen 55 % (neu) der Staatssteuer

 

Fälligkeit der Gemeindesteuer 31. Oktober              

Skonto 0.5 % für Zahlungen bis 30. Juni

 

Verzugszins 4 % für Zahlungen nach 31. Oktober

Vergütungszins 1 %                                                          

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