Öl- und Feuerungskontrolle

Die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) übernimmt seit dem 1. Juli 2024 für die Gemeinde Sissach die Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebenen Feuerungskontrolle. Sie erhalten von der GFK eine Aufforderung zur Feuerungskontrolle in der Zeit vom 1. September 2024 - 31. Mai. 2025. In der Gemeinde Sissach gilt neu das liberalisierte System, das heisst, Sie können anhand einer Liste eine frei wählbare Fachperson oder Servicefirma beauftragen.

Die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft (GFK) übernimmt für die Gemeinde Sissach die administrativen Arbeiten für folgende (Kontroll-)Aufgaben:

  • Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1000 kW;
  • Holzfeuerungen für naturbelassenes Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW. (Emissionsmessung, visuelle Kontrolle)
  • Regelmässig benutzte Einzelraumfeuerungen, welche nicht durch eine periodische Emissionsmessung kontrolliert werden (visuelle Kontrolle, Beratung)
  • Ausserordentlichen Feuerungskontrollen im Falle von Klagen

Die Luftreinhalteverordnung (LRV, SR 814.318.142.1) sieht vor, dass Ölfeuerungen alle zwei Jahre und Gasfeuerungen sowie Holzzentralfeuerungen alle 4 Jahre gemessen bzw. kontrolliert werden. Holzeinzelfeuerungen werden periodisch visuell kontrolliert und die Betreiber über die sachgerechte Bedienung informiert.

Die Tarife für die Kontrollen sind im Anhang des Reglements über die Feuerungskontrolle (SRS 76.1) geregelt.

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