Insbesondere während Messen vermieten viele Privatpersonen Zimmer oder gar ganze Wohnungen.

Seit dem 1. Januar 2014 gibt es ein neues Gasttaxengesetz im Kanton. Mit der aktiven gewerblichen Vermarktung eines Beherbergungsangebots (sprich, sobald Geld für die Übernachtungen bezahlt wird) wird man gasttaxenerhebungspflichtig. Anbieter sind somit verpflichtet, ihren Übernachtungsgästen CHF 3.50 Gasttaxe pro Nacht zu verrechnen. Im Gegenzug erhält der Gast einen Gästepass, der zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Verkehrs berechtigt und viele Vergünstigungen auf Freizeitangebote im Baselbiet und der nahen Umgebung beinhaltet.
Die Baselland Tourismus Services AG ist vom Verein Baselland Tourismus bzw. der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Baselland mit dem Inkasso der Gasttaxen mandatiert.
Für Auskünfte zu aktiven gewerblichen Beherbergungsangeboten, für die Anmeldung als Beherbergungsbetrieb und für die Abrechnung der Gasttaxe ist die Baselland Tourismus Services AG zuständig: services-ag@baselland-tourismus.ch oder Tel. 061 927 64 34.

Gesetzliche Grundlagen allgemein

Zugehörige Objekte

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Gasttaxengesetz (Stand 2014) (PDF, 124.73 kB) Download 0 Gasttaxengesetz (Stand 2014)
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