Winterdienst / Schneeräumung

Bei Schneefall und Glatteis sind die Mitarbeitenden des Werkhofs in Nachtarbeit und auch mit Einsätzen an Wochenenden das Strassen- und Wegnetz begeh- und befahrbar zu halten. Die
Räumung erfolgt nach einer definierten Prioritätenliste. So werden beispielsweise Strassen mit Buslinien oder steile Strassen anderen vorgezogen.

Folgende Richtlinien gelten in Sissach:

  • Bei Schneefall werden ebene Strassen gepflügt und wenn nötig leicht gesalzen.
  • In steilen Strassen und in Stoppsäcken wird mehr Salz eingesetzt.
  • Bei Eisbildung werden alle öffentlichen Strassen und Wege gesalzen.
  • Die Trottoirs müssen bei Schneefall und Glatteisbildung durch die Anwohner*innen gereinigt werden, dass sie begehbar sind.

Was müssen Sie als Anwohner*in oder als Liegenschaftseigentümer*in in Bezug auf den Winterdienst beachten?

Ihre Pflichten als Anwohner*in oder als Liegenschaftseigentümer*in

  • Bei Schneefall und Glatteis müssen die Trottoirs begehbar gehalten werden (Kantons- und Gemeindestrassen). Dies gilt auch für unbewohnte Liegenschaften.
  • Herausragende Äste müssen so zurückgeschnitten werden, dass sie öffentliche Anlagen wie z.B. Beleuchtungskörper und Strassenschilder nicht verdecken.

Von Gesetzes wegen haften Liegenschafts- und Grundeigentümer*innen für die Gefahr, die von ihrem Grund und Boden ausgeht, auch ohne Verschulden und sind schadensersatzpflichtig.

Empfehlungen an Sie als Anwohner*in oder als Liegenschaftseigentümer*in

Jeden Winter kann man Artikel über die schädlichen Auswirkungen von Salz auf die Umwelt lesen. Aufgrund der bekannten Umweltbelastung wird das Personal des Werkhofes nur dort Salz einsetzen, wo dies für die Verkehrssicherheit notwendig ist.
Wir bitten die Hausbesitzer*innen und die Hauswarte/Hauswartinnen, wenn immer möglich auf den Einsatz von Salz zu verzichten. Ein solcher Verzicht ist natürlich nur möglich, wenn eine Alternative zur Verfügung steht. Nebst der möglichst frühzeitigen Schneeräumung gibt es noch die Möglichkeit, Splitt zu streuen. Zu diesem Zweck stehen an exponierten Orten Splittcontainer mit einer Schaufel bereit.
Hausbesitzer/innen und Hauswarte/Hauswartinnen werden darauf hingewiesen, sich rechtzeitig mit Splitt einzudecken und diesen anstelle von Salz zu verwenden, um die Rutschgefahr auf den Trottoirs zu vermeiden.

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