Rechtspflege, unentgeltliche
Bei Bedürftigkeit und sofern das Begehren nicht absolut aussichtslos ist, kann Ihnen die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt werden.
Sie finden auf der Internetseite des Kantons weitere Informationen und das entsprechende Formular.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanton Basel-Landschaft | 061 552 51 11 |