Wohnungsabnahmen (amtliche)
Amtliche Wohnungsabnahmen sind einen Monat im Voraus dem Leiter Hochbau anzumelden. Kurzfristige Abnahmen sind nicht möglich.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Hochbau | 061 976 13 25 | bauabteilung@sissach.ch |
Amtliche Wohnungsabnahmen sind einen Monat im Voraus dem Leiter Hochbau anzumelden. Kurzfristige Abnahmen sind nicht möglich.
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Hochbau | 061 976 13 25 | bauabteilung@sissach.ch |