Sperrgut kann der wöchentlichen Hauskehrichtabfuhr mitgegeben werden.
Als Sperrgut gelten brennbare Gegenstände, welche im Kehrichtsack nicht Platz haben.

Das Sperrgut ist von allen Metallteilen zu befreien, pro Stück mit 3 Gebührenmarken zu versehen und zusammen mit dem Hauskehricht bereitzustellen.

Feste Gegenstände max. Grösse 100 x 50 x 50 cm
Matratzen bis Grösse 100 x 200 cm
Maximales Gewicht 30 kg

Tipps

Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen.
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.

Gebühren

Gebührenmarken

Sammelstellen