Amtliche Auflage zu Rodungsgesuch für die Zufahrt zur Deponie Strickrain
Die Deponiezufahrt verläuft heute innerhalb des Waldes über eine Mergelstrasse. Ein Abschnitt der bestehenden Zufahrt soll mit Hartbelag versehen werden. Details und die Begründung können den Auflageunterlagen entnommen werden. Das Amt für Wald und Wild beider Basel hat beschlossen, nicht nur den zur Teerung vorgesehenen Teilabschnitt, sondern die gesamte, bestehende Zufahrt als temporäre Rodung auszuweisen. Aus diesem Grund stellt die Einwohnergemeinde Sissach ein Gesuch für zusätzliche 4’927 m2 temporäre Waldrodung. Von den Rodungen betroffen sind die Parzellen Nrn. 1082, 1083, 1341, 1342, 1964 und 1979 in der Gemeinde Sissach.
Das Rodungsgesuch kann während 30 Tagen, d.h. vom 04. Juli 2024 bis am 09. August 2024 in der Gemeindeverwaltung Sissach zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist dem Amt für Wald und Wild beider Basel, Ebenrainweg 25, 4450 Sissach, einzureichen.