Jede Person, die im Kanton Basel-Landschaft wohnt, hat das Recht, schriftlich die Bekanntgabe ihrer Daten durch die Gemeindeverwaltung sperren zu lassen (§ 26. Abs. 1 Informations- und Datenschutzgesetz (IGD)).

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Alle mit einem * gekennzeichneten Felder sind obligatorisch auszufüllen.

Verfahren

Nach dem Erhalt dieses Formulars werden wir die Mutation vornehmen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.