Anmeldung
Herzlich Willkommen in Sissach!
Schön, dass Sie sich für unsere Gemeinde entschieden haben.
Um sich in der Gemeinde anzumelden, müssen Sie persönlich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Einwohnerdienste vorbeikommen. Es ist wichtig, dass Sie sich vorgängig bei Ihrer vorherigen Wohnsitzgemeinde abmelden.
Sie können Ihren Umzug auch bequem von zu Hause aus mit eUmzug erledigen. In welchen Fällen dies möglich ist, sehen Sie unten.
Anmeldung Schweizer/innen (eUmzug möglich)
Haben Sie sich bereits abgemeldet? Für die Anmeldung benötigen wir:
- Persönlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
- Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
- Mietvertrag
- Familienbüchlein/-ausweis bei Verheirateten
- Familienbüchlein/-ausweis oder Geburtsschein für Kinder
Anmeldung ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA-Angehörige) mit Zuzug aus der Schweiz (eUmzug möglich)
Haben Sie sich bereits abgemeldet? Für die Anmeldung benötigen wir:
- Persönlicher Ausweis (Pass oder Personalausweis/Identitätskarte)
- Ausländerausweis
- Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
- Mietvertrag
- Familienbüchlein/-ausweis oder Heiratsurkunde bei Verheirateten
- Familienbüchlein/-ausweis oder Geburtsurkunde für Kinder
Anmeldung ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA-Angehörige) mit Zuzug aus dem Ausland
(eUmzug nicht möglich)
Für die Anmeldung müssen alle volljährigen Personen persönlich anwesend sein.
- Persönlicher Ausweis (Pass oder Personalausweis/Identitätskarte)
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
- Krankenkassenpolice einer Krankenkasse in der Schweiz
- Familienbüchlein/-ausweis oder Heiratsurkunde bei Verheirateten
- Familienbüchlein/-ausweis oder Geburtsurkunde für Kinder
Die Anmeldung wird danach an das Amt für Migration BL weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann die Bewilligung/Ausländerausweis.
Anmeldung ausländische Staatsangehörige (Drittstaaten (nicht EU/EFTA-Angehörige)) mit Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft (eUmzug möglich)
Haben Sie sich bereits abgemeldet? Für die Anmeldung benötigen wir:
- Persönlicher Ausweis (Pass oder Personalausweis/Identitätskarte)
- Ausländerausweis
- Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
- Mietvertrag
- Familienbüchlein/-ausweis oder Heiratsurkunde bei Verheirateten
- Familienbüchlein/-ausweis oder Geburtsurkunde für Kinder
Anmeldung ausländische Staatsangehörige (Drittstaaten (nicht EU/EFTA-Angehörige)) mit Zuzug aus der übrigen Schweiz oder dem Ausland (eUmzug nicht möglich)
Haben Sie sich bereits abgemeldet? Für die Anmeldung müssen alle volljährigen Personen persönlich anwesend sein.
- Persönlicher Ausweis (Pass oder Personalausweis/Identitätskarte)
- Ausländerausweis (nur bei Zuzug innerhalb der Schweiz)
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
- Krankenkassenpolice einer Krankenkasse in der Schweiz (nur bei Zuzug aus dem Ausland)
- Familienbüchlein/-ausweis oder Heiratsurkunde bei Verheirateten
- Familienbüchlein/-ausweis oder Geburtsurkunde für Kinder
Die Anmeldung wird danach an das Amt für Migration BL weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann die Bewilligung/Ausländerausweis.
Rechtliche Grundlagen:
- Anmeldungs- und Registergesetz (ARG) Kantonales Recht
- Anmelde- und Registerverordnung (ARV) Kantonales Recht
- Ausländergesetz (AuG) Bundesrecht
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) Bundesrecht
- Link zum Merkblatt 'Einreise in die Schweiz'
- Krankenkassenpflicht
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 976 13 00 | einwohnerdienste@sissach.ch |