Fasnacht / Gelegenheitswirtschaft

Für die Fasnacht ist grundsätzlich die Fasnachtsgesellschaft Sissach zuständig.

Wer an der Fasnacht eine Gelegenheitswirtschaft betreibt, hat ein Gesuch an den Gemeinderat (Bewilligungsbehörde) einzureichen. Kann bei einer Kontrolle vor Ort keine Bewilligung vorgewiesen werden, wird die Polizei eine Wegweisung veranlassen.
Für die Fasnacht 2025 muss das untenstehende Formular bis spätestens 9. Januar 2025 vollständig ausgefüllt bei der Gemeinde eingereicht werden.

Insbesondere ist bei Gelegenheitswirtschaften an Anlässen das Thema Alkoholabgabe und Jugendschutz zu beachten. Damit das Verkaufspersonal bestens darauf vorbereitet ist, empfehlen wir den Onlinetest der eidgenössischen Alkoholverwaltung.

Laternenumzug Fasnachtssonntag
Laternenumzug Fasnachtssonntag

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