Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 03.12.2024
Traktandum 1: Genehmigung des Beschlussprotokolls der letzten Gemeindeversammlung
Beschluss: Das Beschlussprotokoll wird mit grossem Mehr bei wenigen Enthaltungen genehmigt.
Traktandum 2: Budget 2025
Beschluss: Das Budget 2025 wird mit grossem Mehr bei wenigen Enthaltungen genehmigt.
Traktandum 3: Aufgaben- und Finanzplan 2025 - 2029
Beschluss: Der Aufgaben- und Finanzplan 2025 – 2029 wird zur Kenntnis genommen.
Traktandum 4: Naturpark Baselbiet: Grundsatzentscheid zum Beitritt
Beschluss: Ein Beitritt zum Naturpark Baselbiet wird mit 147:69 Stimmen bei 16 Enthaltungen abgelehnt.
Traktandum 5: Neuanschaffung des Kommunalfahrzeugs Allrad für den Werkhof: Kreditantrag zur Vergabe
Beschluss: Für die Ersatzbeschaffung des Kommunalfahrzeugs Allrad inklusive Anbaugeräte wird mit grossem Mehr bei wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen ein Bruttokredit von CHF 275'000 genehmigt.
Traktandum 6: Ablösung der Gemeindefachapplikation GeSoft: Kreditantrag zur Vergabe
Beschluss: Für die Ablösung der Gemeindefachapplikation GeSoft und das Migrationsprojekt zur Talus Informatik wird mit grossem Mehr bei sehr wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen ein Investitionskredit in der Höhe von CHF 660'000 genehmigt.
Traktandum 7: Selbständiger Antrag von Susanna Dätwyler auf Streichung des Feuerwerks an Silvester aus dem Polizeireglement: Frage der Erheblicherklärung
Beschluss: Der selbständige Antrag von Susanna Dätwyler auf Streichung des Feuerwerks an Silvester aus dem Polizeireglement wird mit 118:68 Stimmen bei 26 Enthaltungen als nichterheblich erklärt.
Traktandum 8: Selbständiger Antrag von Philippe Widmer auf Wiedereinführung des Sommermarkts in Sissach: Frage der Erheblicherklärung
Beschluss: Der selbständige Antrag von Philippe Widmer auf Wiedereinführung des Sommermarkts wird mit 138:57 Stimmen als erheblich erklärt.
Keine Beschlüsse zu den Traktanden «Der Gemeinderat orientiert» und «Verschiedenes».
Publiziert im Aushang am: 04.12.2024
Referendumsfrist: 06.01.2025 (Posteingang)
Referendum nach § 49 Abs. 1 und 2 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 91 lit. b Gesetz über die politischen Rechte. Vom Referendum ausgenommen sind nach § 49 Abs. 3 des Gemeindegesetzes die Beschlüsse zu den Traktanden 1, 2, 3, 7, 8.