Frühe Sprachförderung
Ab Januar 2025 findet im Kanton Basel-Landschaft jährlich eine Sprachstanderhebung statt. Alle Kinder, die im darauffolgenden Jahr schulpflichtig werden, nehmen daran teil. Das zugrundeliegende Gesetz ist per 1. September 2024 in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Eltern, den Fragebogen auszufüllen, um den Sprachstand des Kindes zu ermitteln. Die Erhebung ist keine Bewertung, sondern dient Eltern und der Gemeinde als Orientierungshilfe, um den Sprachförderbedarf rechtzeitig zu erkennen und alle Kinder bestmöglich fördern zu können.
Jeweils im Januar wird der Fragebogen im Auftrag des Kantons durch die Universität Basel an alle Eltern versendet, deren Kinder im darauffolgenden Jahr in den Kindergarten eintreten und damit schulpflichtig werden. Falls Sie als Eltern Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens haben, dürfen Sie sich an die Gemeindeverwaltung wenden.
Wurde bei Ihrem Kind Sprachförderbedarf erkannt, so können Sie sich bei der Gemeinde über Fördermöglichkeiten und geeignete Angebote informieren.
Im untenstehenden Flyer erhalten Sie weitere Informationen zur Sprachstanderhebung.
Dokumente
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Merkblatt Sprachstanderhebung (PDF, 4.25 MB) | Download | 0 | Merkblatt Sprachstanderhebung |