Bewilligung für Wanderschafherde Winter 2024/2025

5. Dezember 2024
Der Kantonstierarzt hat die Bewilligung zum Treiben einer Wanderschafherde im Winter 2024/2025 an Schäfer Franco Ravelli und an Walter Huber für jeweils max. 400 Tiere vom 15.11.2024 bis 15.03.2025 erteilt. Das Weiden, Stationieren und Lagern im Walde ist strengstens verboten. Das Stationieren und Lagern auf Biodiversitätsförderflächen ist verboten. Die vorübergehende Beweidung ist jedoch zulässig. Grundbesitzern steht das Recht zu, ihr Gebiet für die Wanderung zu sperren.

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Bewilligung Wanderschafherde_20241104 (PDF, 594.21 kB) Download 0 Bewilligung Wanderschafherde_20241104