Rechnungsprüfungskommission
Aufgaben der Kommission:
- Prüfung des Rechnungswesens der Einwohnergemeinde
- Prüfung des Voranschlags
- Prüfung der Buchführung einschliesslich des Rechnungsabschlusses
- Kontrolle der Übereinstimmung der Schlussbilanz der Vorjahresrechnung mit der Eröffnungsbilanz der Jahresrechnung
- Prüfung der Vermögenswerte
- Prüfung der Bücher, Register und Karteien, die mit der Rechnungsführung zusammenhängen
- Prüfung allfälliger Eventualverpflichtungen und -guthaben
- Prüfung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeindefinanzordnung
- Prüfung des Rechnungswesens der interkommunalen Amtsstellen Kommissionen und Behörden, an denen die Gemeinde beteiligt ist.
- Die RPK kann das Rechnungswesen der Basellandschaftlichen und der ausserkantonalen Zweckverbände und Anstalten prüfen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sie übt ihre Kontrolltätigkeit nach anerkannten Revisionsgrundsätzen aus.
- Schriftliche Berichterstattung über das Prüfungsergebnis und Unterbreitung ihrer Anträge an die Gemeindeversammlung.
- Vorberatung einzelner von der Gemeindeversammlung überwiesener finanzieller Geschäfte.
Rechtliche Grundlagen:
- Gemeindegesetz vom 28.5.1970, §§ 98 bis 100, 164 Abs. 2 / SGS 180
- Gemeindeordnung §§ 2 Abs. 1 lit. h, 3 Abs. 3 lit. a
- Gemeinderechnungsverordnung vom 14.2.2012 / SGS 180.10
Kontakt
RechnungsprüfungskommissionBahnhofstrasse 1
4450 Sissach
Personen
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