Solaranlagen
Seit 2010 unterstützt die Gemeinde mit einem Förderbeitrag dem Bau von Sonnenkollektoren im Wohnungsbaubereich. Gemäss Beschluss des Gemeinderates ist die aktuelle Anspruchsberechtigung wie folgt festgelegt:
Förderbeiträge an Sonnenkollektoranlagen für Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung im Wohnbaubereich (ohne Schwimmbäder) und Warmwasseraufbereitung
- Grundbeitrag Fr. 400.-- plus Fr. 200.-- pro Wohneinheit
Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
- Grundbeitrag Fr. 450.-- plus Fr. 350.-- pro Wohneinheit
Das Gesuchsformular ist bei der Gemeinde einzureichen. Beitragsberechtigt sind EigentümerInnen von Anlagen, die auf dem Gemeindegebiet im laufenden Jahr erstellt und in Betrieb genommen werden.
Melde- und Bewilligungspflicht von Solaranlagen siehe Meldeformular
Für bewilligungspflichte Solaranlagen wird auf die Datei zum Download verwiesen.
Zugehörige Objekte
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Solaranlagen Richtlinien Kriterien bewilligungspflichtige Solaranlagen (PDF, 118.45 kB) | Download | 0 | Solaranlagen Richtlinien Kriterien bewilligungspflichtige Solaranlagen |
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 061 976 13 25 | bauabteilung@sissach.ch |