Seit 2010 unterstützt die Gemeinde mit einem Förderbeitrag dem Bau von Sonnenkollektoren im Wohnungsbaubereich. Gemäss Beschluss des Gemeinderates ist die  aktuelle Anspruchsberechtigung wie folgt festgelegt:

Förderbeiträge an Sonnenkollektoranlagen für Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung im Wohnbaubereich (ohne Schwimmbäder) und Warmwasseraufbereitung

  • Grundbeitrag Fr. 400.-- plus Fr. 200.-- pro Wohneinheit

Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung

  • Grundbeitrag Fr. 450.-- plus Fr. 350.-- pro Wohneinheit

Das Gesuchsformular ist bei der Gemeinde einzureichen. Beitragsberechtigt sind EigentümerInnen von Anlagen, die auf dem Gemeindegebiet im laufenden Jahr erstellt und in Betrieb genommen werden.

Melde- und Bewilligungspflicht von Solaranlagen siehe Meldeformular 

Wegleitung

Für bewilligungspflichte Solaranlagen wird auf die Datei zum Download verwiesen.

Zugehörige Objekte

Name
Solaranlagen Richtlinien Kriterien bewilligungspflichtige Solaranlagen (PDF, 118.45 kB) Download 0 Solaranlagen Richtlinien Kriterien bewilligungspflichtige Solaranlagen