Primarschulrat Sissach
Der Primarschulrat hat folgende Aufgaben (Auszug aus dem Bildungsgesetz):
- Er ist dafür besorgt, dass die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Öffentlichkeit eingebracht werden können.
- Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung.
- Er wirkt bei der Erarbeitung des Schulprogramms mit und genehmigt dieses unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes und des Kantons.
- Er wirkt bei der Erarbeitung von Massnahmen zu den Erkenntnissen aus der internen Evaluation und der Aufsicht mit, beschliesst diese und gewährleistet deren Umsetzung.
- Er kann eine vermittelnde Rolle für Anliegen aller Schulbeteiligten einnehmen und hierfür zu Gesprächen aufbieten.
- Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
- Er beschliesst das Leitungsmodell der Schulleitung.
- Er genehmigt die Organisation der Schulleitung.
- Er unterstützt die Schulleitung bei der Erfüllung ihrer Arbeit.
- Er ist gegenüber den Schulleitungen weisungsbefugt unter Sicherung der eigenverantwortlichen Gestaltungsspielräume der Schulen.
- Er gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben des Kantons, des Bundes und der Einwohnergemeinde.
- Er lässt zeitlich befristet operative Eingriffe in die Schulführung vornehmen, wenn wichtige rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden, das Funktionieren der Schule gefährdet ist oder eine Krisensituation besteht.
- Er verabschiedet das Budget und die Rechnung zuhanden des Gemeinderats.
Weitere Schulräte:
Informationen finden Sie auf der jeweiligen Homepage:
Gesetzliche Grundlagen:
- Bildungsgesetz (SGS 640; BildG) §§ 79-83
- Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule (SGS 641.11; VO KG/PS) §§ 67-69
- Verordnung für die Sekundarschule (SGS 642.11; VO Sekundarschule) §§ 47-50
- Verordnung für die Musikschule (SGS 640.41; VO Musikschule) §§ 31-33
- Geschäftsordnung
Kontakt
Primarschulrat SissachSonnhaldenweg 5e
p.A. Simone Rickenbacher
4450 Sissach
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|