Die Sozialhilfebehörde ist zuständig

  • für die Ausrichtung von Sozialhilfebeiträgen,welche nach den Vorschriften des Gesetzes sowie der dazugehörenden Ausführungserlasse und Richtlinien entrichtet werden.
  • für das Asylwesen der Gemeinde

Sprechstunden mit der Präsidentin der Sozialhilfebehörde können über den Sozialdienst vereinbart werden.

Sozialhilfegesetz (gesetzliche Grundlagen)

Amtsperiode Sozialhilfebehörde: 1.1.2021 - 31.12.2024

Kontakt

Sozialhilfebehörde
Bahnhofstrasse 1
Postfach
4450 Sissach
Tel. 061 976 13 00
Fax 061 976 13 09
sozialdienst@sissach.ch

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