Sozialhilfebehörde
Die Sozialhilfebehörde ist zuständig
- für die Ausrichtung von Sozialhilfebeiträgen,welche nach den Vorschriften des Gesetzes sowie der dazugehörenden Ausführungserlasse und Richtlinien entrichtet werden.
- für das Asylwesen der Gemeinde
Sprechstunden mit der Präsidentin der Sozialhilfebehörde können über den Sozialdienst vereinbart werden.
Sozialhilfegesetz (gesetzliche Grundlagen)
Amtsperiode Sozialhilfebehörde: 1.1.2021 - 31.12.2024
Kontakt
SozialhilfebehördeBahnhofstrasse 1
Postfach
4450 Sissach
Tel. 061 976 13 00
Fax 061 976 13 09
sozialdienst@sissach.ch
Website
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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