Steuerfuss: Gemeindesteuer- und Kirchensteuersätze

Für was die Steuereinnahmen verwendet werden, wird jeweils ausführlich in den Erläuterungen der Budget-Versammlung (Einwohnergemeindeversammlung vom Dezember) erläutert.

Der Steuerfuss für das kommende Jahr wird mit dem Budget jeweils an der Dezember-Gemeindeversammlung verabschiedet.

Gemeindesteuersätze der letzten 3 Jahre im Vergleich 

2022

Natürliche Personen       

Gemeindesteuer 57% vom Staatssteuerbetrag 

Feuerwehrersatzabgabe  0.30 % vom steuerbaren Einkommen und Grundtaxe CHF 50 pro Ersatzabgabepflichtige/r

Kirchensteuersätze 
Evang.-ref. 0.70 % vom steuerbaren Einkommen und 0.70 ‰ vom steuerbaren Vermögen   

Röm.-kath. 9 %  vom Staatssteuerbetrag 

Christ.-kath. 0.70 % vom steuerbaren Einkommen und 0.10 % vom steuerbaren Vermögen 

Juristische Personen

Ertragssteuer 4 % vom steuerbaren Ertrag (Reinertrag) 

Kapitalsteuer 0.55 ‰* vom steuerbaren Kapital   

* ab 2020 beträgt die Kapitalsteuer mind. CHF 165 gemäss §62 Absatz 2 lit. a des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern. 

Weitere Sätze

Skonto 0.5% für Zahlungen bis 30. Juni

Verzugszins 4% für Zahlungen nach dem 31. Oktober

Vergütungszins 1%

2023

Natürliche Personen       

Gemeindesteuer 57% vom Staatssteuerbetrag 

Feuerwehrersatzabgabe  0.30 % vom steuerbaren Einkommen und Grundtaxe CHF 50 pro Ersatzabgabepflichtige/r

Kirchensteuersätze 
Evang.-ref. 0.70 % vom steuerbaren Einkommen und 0.70 ‰ vom steuerbaren Vermögen   

Röm.-kath. 9 %  vom Staatssteuerbetrag 

Christ.-kath. 0.70 % vom steuerbaren Einkommen und 0.10 % vom steuerbaren Vermögen 

Juristische Personen

Ertragssteuer und Kapitalsteuer für juristische Personen 55 % (neu) der Staatssteuer 

Weitere Sätze

Skonto 0.5% für Zahlungen bis 30. Juni

Verzugszins 4% für Zahlungen nach dem 31. Oktober

Vergütungszins 1%

2024

Natürliche Personen       

Gemeindesteuer 57% vom Staatssteuerbetrag 

Feuerwehrersatzabgabe  0.30 % vom steuerbaren Einkommen und Grundtaxe CHF 50 pro Ersatzabgabepflichtige/r

Kirchensteuersätze 
Evang.-ref. 0.70 % vom steuerbaren Einkommen und 0.70 ‰ vom steuerbaren Vermögen   

Röm.-kath. 9 %  vom Staatssteuerbetrag 

Christ.-kath. 0.70 % vom steuerbaren Einkommen und 0.10 % vom steuerbaren Vermögen 

Juristische Personen

Ertragssteuer und Kapitalsteuer für juristische Personen 55 % (neu) der Staatssteuer 

Weitere Sätze

Skonto 0.5% für Zahlungen bis 30. Juni

Verzugszins 4% für Zahlungen nach dem 31. Oktober

Vergütungszins 1%

Link zu den Gemeindeversammlungserläuterungen