Steuerfuss: Gemeindesteuer- und Kirchensteuersätze Für was die Steuereinnahmen verwendet werden, wird jeweils ausführlich in den Erläuterungen der Budget-Versammlung (Einwohnergemeindeversammlung vom Dezember) erläutert. Der Steuerfuss für das kommende Jahr wird mit dem Budget jeweils an der Dezember-Gemeindeversammlung verabschiedet. Gemeindesteuersätze der letzten 3 Jahre im Vergleich 2022 Natürliche Personen Gemeindesteuer 57% vom Staatssteuerbetrag Feuerwehrersatzabgabe 0.30 % vom steuerbaren Einkommen und Grundtaxe CHF 50 pro Ersatzabgabepflichtige/r Kirchensteuersätze Röm.-kath. 9 % vom Staatssteuerbetrag Christ.-kath. 0.70 % vom steuerbaren Einkommen und 0.10 % vom steuerbaren Vermögen Juristische Personen Ertragssteuer 4 % vom steuerbaren Ertrag (Reinertrag) Kapitalsteuer 0.55 ‰* vom steuerbaren Kapital * ab 2020 beträgt die Kapitalsteuer mind. CHF 165 gemäss §62 Absatz 2 lit. a des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern. Weitere Sätze Skonto 0.5% für Zahlungen bis 30. Juni Verzugszins 4% für Zahlungen nach dem 31. Oktober Vergütungszins 1% 2023 Natürliche Personen Gemeindesteuer 57% vom Staatssteuerbetrag Feuerwehrersatzabgabe 0.30 % vom steuerbaren Einkommen und Grundtaxe CHF 50 pro Ersatzabgabepflichtige/r Kirchensteuersätze Röm.-kath. 9 % vom Staatssteuerbetrag Christ.-kath. 0.70 % vom steuerbaren Einkommen und 0.10 % vom steuerbaren Vermögen Juristische Personen Ertragssteuer und Kapitalsteuer für juristische Personen 55 % (neu) der Staatssteuer Weitere Sätze Skonto 0.5% für Zahlungen bis 30. Juni Verzugszins 4% für Zahlungen nach dem 31. Oktober Vergütungszins 1% 2024 Natürliche Personen Gemeindesteuer 57% vom Staatssteuerbetrag Feuerwehrersatzabgabe 0.30 % vom steuerbaren Einkommen und Grundtaxe CHF 50 pro Ersatzabgabepflichtige/r Kirchensteuersätze Röm.-kath. 9 % vom Staatssteuerbetrag Christ.-kath. 0.70 % vom steuerbaren Einkommen und 0.10 % vom steuerbaren Vermögen Juristische Personen Ertragssteuer und Kapitalsteuer für juristische Personen 55 % (neu) der Staatssteuer Weitere Sätze Skonto 0.5% für Zahlungen bis 30. Juni Verzugszins 4% für Zahlungen nach dem 31. Oktober Vergütungszins 1% Link zu den Gemeindeversammlungserläuterungen |