
Kanalisationsanschluss - Gesuch
Für die Erteilung der Kanalisationsbewilligungen, Kontrollen sowie besondere Dienstleistungen wird eine Gebühr erhoben.
Die Gebühr für Kanalisationsbewilligungen berechnet sich als Bruchteil der Baubewilligungsgebühr. In Fällen ohne Baubewilligungsverfahren wird die Gebühr nach dem Kostendeckungsprinzip festgelegt.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 061 976 13 27 | bauabteilung@sissach.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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