
Solaranlage - Meldeformular für Erstellung
Gemäss § 104b des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 27. Juni 2013 (RBG, SGS 400) sind Solaranlagen, die nicht der Baubewilligungspflicht unterstehen, vor der Realisierung der zuständigen Behörde zu melden.
Das Meldeformular ist dem Bauinspektorat BL einzureichen.
Für Solaranlagen in Kern-, Ortsbild- oder Denkmalschutzzonen sowie auf Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung ist immer eine Baubewilligung notwendig. Mit dem Baugesuch ist auch die Meldepflicht erfüllt.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanton Basel-Landschaft | 061 552 51 11 |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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