Der Primarschulrat hat folgende Aufgaben (Auszug aus dem Bildungsgesetz):

  • Er ist dafür besorgt, dass die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Öffentlichkeit eingebracht werden können.
  • Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung.
  • Er wirkt bei der Erarbeitung des Schulprogramms mit und genehmigt dieses unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes und des Kantons.
  • Er wirkt bei der Erarbeitung von Massnahmen zu den Erkenntnissen aus der internen Evaluation und der Aufsicht mit, beschliesst diese und gewährleistet deren Umsetzung.
  • Er kann eine vermittelnde Rolle für Anliegen aller Schulbeteiligten einnehmen und hierfür zu Gesprächen aufbieten.
  • Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
  • Er beschliesst das Leitungsmodell der Schulleitung.
  • Er genehmigt die Organisation der Schulleitung.
  • Er unterstützt die Schulleitung bei der Erfüllung ihrer Arbeit.
  • Er ist gegenüber den Schulleitungen weisungsbefugt unter Sicherung der eigenverantwortlichen Gestaltungsspielräume der Schulen.
  • Er gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben des Kantons, des Bundes und der Einwohnergemeinde.
  • Er lässt zeitlich befristet operative Eingriffe in die Schulführung vornehmen, wenn wichtige rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden, das Funktionieren der Schule gefährdet ist oder eine Krisensituation besteht.
  • Er verabschiedet das Budget und die Rechnung zuhanden des Gemeinderats.

Weitere Schulräte:

Informationen finden Sie auf der jeweiligen Homepage:

Gesetzliche Grundlagen:

Kontakt

Primarschulrat Sissach
Sonnhaldenweg 5e
p.A. Simone Rickenbacher
4450 Sissach

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