Beglaubigungen von Unterschriften
Für eine Beglaubigung einer Unterschrift muss man in der Gemeindeverwaltung am Schalter der Einwohnerdienste während den Schalteröffnungszeiten persönlich vorsprechen. Um die Unterschrift beglaubigen zu können ist ein Ausweis (Pass oder Identitätskarte) mitzubringen.
Weitergehende Informationen stellt der Kanton Baselland zur Verfügung.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 061 976 13 00 | einwohnerdienste@sissach.ch |